1. NV: Auf die Vorsteueraufteilung für Leistungsbezüge, die einer wirtschaftlichen und einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmers dienen, ist § 15 Abs. 4 UStG analog anzuwenden. 2. NV: Die Rechtsfrage, ob dabei die Fahrleistung eines Werbemobils herangezogen werden kann, ist nicht klärungsbedürftig, da sie die Anwendung der Schätzungsbefugnis des FG im Einzelfall (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 AO) betrifft. 3. NV: Ein nur ergänzender Hinweis im Urteil der behaupteten...