1. NV: Wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines im Übrigen privat genutzten Gebäudes installiert, so bleibt das Gebäude notwendiges Privatvermögen . 2. NV: Werden aus Anlass einer solchen Installation Aufwendungen für eine Dachsanierung getätigt, so handelt es sich regelmäßig um gemischt veranlasste Aufwendungen . 3. NV: Eine Aufteilung dieser Aufwendungen ist mangels eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs nicht möglich (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFHE 243,...