1. NV: Nach § 38 SGB III i.d.F. ab dem 1.1.2009 endet die Pflicht der Arbeitsagentur, einen Arbeitsuchenden zu vermitteln, nicht mehr automatisch nach Ablauf von drei Monaten . 2. NV: Beruft sich die Familienkasse auf das Vorliegen einer Pflichtverletzung eines arbeitsuchenden Kindes, die zur Einstellung der Arbeitsvermittlung berechtigt, trägt sie die Feststellungslast dafür, dass dem Kind eine entsprechende Pflicht oblegen hat. Der Kindergeldberechtigte trägt die Feststellungslast dafür, dass...