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Urteile für Steuerbescheid

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Zweck der §§ 163, 227 AO liegt darin, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalles, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine nicht den Steuerbescheid selbst ändernde Korrektur des Steuerbetrages insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (vgl. BFH, Urteil vom 17....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 891/13
...Auch für das Streitjahr 2004 verhalte es sich im Ergebnis nicht anders, weil das Ergebnis mit und ohne Berücksichtigung der länderbezogenen Höchstbetragsberechnung übereinstimme. 8 Der Bereitschaft des FA, auf dieser Berechnungsbasis die angefochtenen Steuerbescheide zu ändern und den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären, hat sich der Kläger nicht angeschlossen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 21/11
...Zum einen hält es § 174 Abs. 1 AO auf Steuerbescheide von Drittstaaten-Behörden nicht anwendbar....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 8/13
...Die Steuerbescheide der Streitjahre seien rechtswidrig und aufzuheben. Da er lediglich Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags erzielt habe, sei die Einkommensteuer jeweils auf 0 € festzusetzen. 2 Das Finanzgericht (FG) hat die Mutter mit Beschluss vom 18. Dezember 2006 zum Verfahren beigeladen und die Klage abgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 2/10 (PKH)
...Änderung eines Steuerbescheids und wendet sich nicht gegen ein bereits rechtskräftiges Urteil des FG, so begründet § 76 Abs. 2 FGO nach den Verhältnissen des Streitfalls demnach keine Pflicht des Gerichts, eine Änderung des Klagebegehrens von einer Anfechtungs- bzw. Änderungsklage hin zu einer Restitutionsklage anzuregen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 15/11
...Ferner führt der Kläger an, der vom FG ergänzend herangezogene Erfahrungssatz, ein Steuerpflichtiger müsse ausstehende Steuerbescheide anmahnen, existiere nicht. Auch hätte das FG nicht zu seinen Lasten verwerten dürfen, dass er das Datum der Bescheide vom 28. Mai 2001 gekannt habe, da er im Jahr 2009 Kopien dieser Bescheide von G erhalten habe....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 75/11
...Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 1 und 2 AO ist ein Steuerbescheid aufgrund von nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen, die zu einer niedrigeren Steuer führen, trotz groben Verschuldens des Steuerpflichtigen am nachträglichen Bekanntwerden zu ändern, wenn die Tatsachen in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen stehen, die zu einer höheren Steuer...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 78/10
...Von diesen Grundsätzen ist der Anwaltsgerichtshof ausgegangen. 5 b) Der Kläger verweist darauf, dass die gegen ihn gerichteten Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Mit der Begründung des Zulassungsantrags hat er eine Ablichtung zweier Klagen zum Finanzgericht D. vorgelegt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 71/17
...März 2010 lehnte das FA die Änderung der Steuerbescheide 2004 bis 2007 ab. 7 Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Das Finanzgericht (FG) entschied, eine Berichtigung nach § 129 AO komme nicht in Betracht....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 4/12
...S hatte im Jahr 2010 vor dem Finanzgericht (FG) Klage gegen sie betreffende Steuerbescheide erhoben. Im Jahr 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S eröffnet und der Kostenschuldner zum Insolvenzverwalter bestellt. Er nahm das --durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst unterbrochene-- Klageverfahren auf. 2 Das FG wies die Klage ab....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X E 14/15
...Die Änderung der Steuerbescheide führt zur Änderung der Zinsbescheide. Der Senat muss im Streitfall nicht entscheiden, ob die Rechnungsberichtigung ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 233a Abs. 2a, Abs. 7 i.V.m. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung sein kann....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 64/14
...Nach § 171 Abs. 3a Satz 1 AO läuft in dem Fall, dass ein Steuerbescheid mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten wird, die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden ist; dies gilt auch, wenn der Rechtsbehelf erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist eingelegt wird....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 33/12
...Das Oberverwaltungsgericht hat die Steuerbescheide aufgehoben und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. 2 Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 64/16
...., § 236 Rz 12; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 236 AO Rz 15; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanz-gerichtsordnung, § 236 AO Rz 9; Anwendungserlass zur Abgaben-ordnung § 236 AO Nr. 1 Abs. 2 Satz 1). 17 d) Der Anspruch auf Prozesszinsen besteht daher auch dann, wenn die festgesetzte Steuer im gerichtlichen Verfahren deshalb herabgesetzt oder der Steuerbescheid deshalb aufgehoben...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 20/11
...In der Berufungsbegründung haben sie ausgeführt, die Beklagte habe ihrer Berechnung der Leistungen fälschlicherweise ein monatliches Nettoeinkommen des Klägers zu 2 von 1091,59 Euro zugrunde gelegt, nach dem zwischenzeitlich vorliegenden Steuerbescheid sei nur ein Einkommen in Höhe von 216,58 Euro pro Monat zu berücksichtigen....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 143/10 B
...Das FG hat zu Recht entschieden, dass der hier streitige bestandskräftige Einkommensteuerbescheid wegen eines den Kläger treffenden groben Verschuldens nicht nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) zu ändern ist. 11 Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen, und den Steuerpflichtigen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 5/11
...Nach einer Außenprüfung, in deren Verlauf erhebliche Mängel der Buchführung des Klägers festgestellt wurden, erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) geänderte Steuerbescheide. Der hiergegen eingelegte Einspruch blieb zum größten Teil ohne Erfolg. 2 Während des Klageverfahrens verständigte sich der Kläger mit dem FA über die Höhe seiner gewerblichen Einkünfte....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 118/13
...Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken. 7 Ausgehend von der vom...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 210/10
...Den dagegen eingelegten Einspruch wies er als unbegründet zurück. 2 Im Hinblick auf die im Klageverfahren abgegebenen Steuererklärungen für die Streitjahre 2001 bis 2003 änderte das FA die Steuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung. Von den Erklärungen wich es insofern ab, als es für die Privatnutzung des Firmen-PKW durch die Antragstellerin Sachbezüge ansetzte....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 42/09 (PKH)
...Das damit umrissene Klagebegehren war aber auslegungsbedürftig, weil die angefochtenen Steuerbescheide ihrerseits nicht frei von Unklarheiten waren....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 7/12