...Die Beteiligung der Mitarbeiter ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Mitarbeiter getragen. Scheidet ein Mitarbeiter vor Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit aus dem GKH aus, erstattet das GKH, auf Antrag des Mitarbeiters, die vom Mitarbeiter eingezahlten Beträge. 2....