Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 20 Euro (in Worten: zwanzig Euro) auferlegt.
1. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 24. Februar 2009 - (540) M 13 / 1 Kap Js 2826/96 VRs (14/08) - und das Urteil des Bundes-gerichtshofs vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 296/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Urteile werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. 2. Damit wird der...
1. Es wird festgestellt, dass die überlange Dauer des Verfahrens vor dem Hessischen Finanzgericht - 13 K 820/05 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes) verletzt. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 2. ... 3. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Dem Beschwerdeführer wird für das verfassungsgerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt S. beigeordnet. Die Vollstreckung der Restfreiheitsstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Kronach vom 4. September 2002 - 2 Ls 8 Js 980/02 - und des Amtsgerichts Nürnbergs vom 23. Mai 2005 - 42 Ls 353 Js 4144/05 wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers in der Hauptsache ausgesetzt.
1. Die Urteile des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Münster vom 28. März 2007 - 18 K 1885/05.T - und vom 25. März 2009 - 18 K 2126/07.T - sowie die Urteile des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. November 2009 - 13 A 1633/07.T und 13 A 1118/09.T - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Urteile des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim...
1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. Oktober 2010 - 1 ARs 40/10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. 2. ... 3. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 16.000 € (in Worten: sechzehntausend Euro) festgesetzt.
1. a) Es beeinträchtigt weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf wirksame gerichtliche Kontrolle nach Art. 19 Abs. 4 GG, wenn die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe durch gesetzliche Verweisung auf bestimmte Verwaltungsvorschriften oder sonstige untergesetzliche Regelwerke erfolgt oder wenn die konkretisierende Heranziehung solcher Vorschriften oder Regelwerke in vergleichbarer Weise auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. b) Die...
Urteile
Bundesverfassungsgericht
1 BvR 857/07
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