Der Prozesskostenhilfebeschluss vom 30. Mai 2011 wird dahingehend geändert, dass an Stelle von Rechtsanwalt Dr. L. nunmehr Rechtsanwalt Dr. H. beigeordnet wird. Die Abänderung der Beiordnung erfolgt mit der Maß-gabe, dass hierdurch für die Staatskasse keine höheren Kosten entstehen.