1. Es wird festgestellt, dass die überlange Dauer des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt am Main - 3-03 O 11/89 - die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz) verletzt. 2. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 3. ... 4. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 50.000 € (in Worten:...
Das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 10. April 2007 - 101 Js 50935/06 - 5 Ns - und der Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 14. Januar 2008 - 1 Ss 249/07 (243) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Mühlhausen zurückverwiesen. Damit wird der Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 11. Februar 2008 - 1 Ss 249/07 (243)...
1. Der mit der Fünf-Prozent-Sperrklausel in § 2 Abs. 7 EuWG verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien ist unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen nicht zu rechtfertigen.
1. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Der Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 30. Januar 2009 - 8 O 382/08 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. April 2009 - I-18 W 23/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes und werden aufgehoben. Die Sache wird zur Entscheidung an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. ......
Die Vollstreckung der Jugendstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Hannover vom 24. Oktober 2007 - 31 a 68/06 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers in der Hauptsache ausgesetzt.
Die Verfassungsbeschwerde wird - ohne dass es einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bedarf - nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2011 - 8 W 206/11 - und die Anrede und Adressierung im Schreiben des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Juli 2011 verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2011 - 8 W 206/11 - wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen. 2. ...
Die in § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus vom 22. Mai 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 627) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 9. Oktober 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 1992) bezeichneten Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages dürfen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht von dem in § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen...
Die Beschlüsse des Landgerichts Karlsruhe - Auswärtige Strafkammer Pforzheim - vom 5. Juli 2010 - Qs 74/10 - und des Amtsgerichts Pforzheim vom 12. April 2010 - 3 Gs 14/10 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes, soweit darin die Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers angeordnet wurde. Die Beschlüsse werden insoweit aufgehoben. Die Sache wird insoweit an das Landgericht Karlsruhe - Auswärtige Strafkammer Pforzheim -...
Der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 25. Februar 2009 - 33 Vollz 623/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Mai 2009 - 1 Vollz (Ws) 269/09 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 GG. Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Aachen zurückverwiesen. ...
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