1. Dem Beschwerdeführer wird hinsichtlich der versäumten Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. 2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
1. Die Beschlüsse des Amtsgerichts Meldorf vom 27. Januar 2010 - 46 II 4106/09 - (921) - und vom 17. Dezember 2009 - 46 II 4106/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Meldorf zurückverwiesen. 2. ...
1. Das Teilversäumnis- und Endurteil des Landgerichts München I vom 10. Mai 2010 - 11HK O 24630/09 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit sie nach Ziffer II die durch den Termin vom 22. März 2010 zusätzlich entstandenen Kosten zu tragen hat. Insoweit wird das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht München I zurückverwiesen. 2. ...
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Anordnung der Erstattung seiner notwendigen Auslagen wird abgelehnt. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 4.000 € (in Worten: viertausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).
1. Der Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. September 2008 - 3 Bf 241/04.Z - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 21. April 2004 - 15 K 3849/03 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 sowie Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. 2. Das Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes ist des Weiteren dadurch verletzt, dass es das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in dem...
Der Beschluss des Landgerichts Krefeld vom 24. November 2009 - 12 O 13/04 - in der Fassung des Änderungsbeschlusses des Landgerichts Krefeld vom 16. Dezember 2009 - 12 O 13/04 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Februar 2010 - I - 20 W 152/09 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1. in seinem Recht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird aufgehoben und die Sache an das...
Die einstweilige Anordnung vom 13. November 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Urteile
Bundesverfassungsgericht
2 BvR 2603/09
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