1. Verwirft ein oberstes Bundesgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, weil es alle wesentlichen Aspekte einer Verfassungsfrage bereits als in seiner Rechtsprechung geklärt ansieht, steht dies der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen, wenn der Beschwerdeführer vernünftige und gewichtige Gründe für eine Überprüfung dieser Rechtsfrage anführen kann und es sich um eine ungeklärte verfassungsrechtliche Frage handelt. 2. Der gesetzliche Anspruch auf...
Der Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt am Main wird einstweilen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt, die in ihrer Verfügung vom 25. August 2010 angedrohte Abschiebung der Beschwerdeführerin nach Bosnien-Herzegowina zu vollziehen.
1. Die Beschlüsse des Amtsgerichts Soest vom 19. Juli 2010 - 16 F 151/08 - und des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. August 2010 - II-7 WF 211/10 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen. 2. ... 3. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf...
Die einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Die einstweilige Anordnung vom 22. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Die einstweilige Anordnung vom 8. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
1. Der Freistaat Sachsen hat den Beschwerdeführern drei Viertel ihrer notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. 2. Der Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfahren der einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2007 - 13 Sa 954/06 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Es wird aufgehoben. Damit wird der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2007 - 5 AZN 234/07 - gegenstandslos. Die Sache wird an das Landesarbeitsgericht Köln zurückverwiesen. 2. ...
1. Art 74 Abs 1 Nr 26 2. Alternative GG begründet eine umfassende Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik, welche neben der Humangentechnik auch die Gentechnik in Bezug auf Tiere und Pflanzen umfasst. 2. Angesichts eines noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik trifft den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht, bei der er den in Art 20a GG enthaltenen...
Der Antrag auf Zulassung eines Beistands wird abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 8. April 2009 - 2 Gs 808/09 - und des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 29. April 2009 und vom 19. Mai 2009 - 1 Qs 91/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Sache wird zur Entscheidung über die Kosten an das Landgericht Kempten (Allgäu) zurückverwiesen. ...
Urteile
Bundesverfassungsgericht
2 BvR 1183/09
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