Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2017 aufgehoben, soweit die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 24. Juli 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. September 2015 verurteilt worden ist, der Klägerin auch vom 12. Dezember 2014 bis 31. Januar 2015 Insolvenzgeld in Höhe von 1885,02 Euro unter Anrechnung des bereits geleisteten Vorschusses zu erbringen. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und...