Aktuelle Urteile und Gesetze zu Sozialrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2019-02-26
BSG 1. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 28. März 2018 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 20/18 R
2019-02-26
BSG 11. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2017 aufgehoben, soweit die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 24. Juli 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. September 2015 verurteilt worden ist, der Klägerin auch vom 12. Dezember 2014 bis 31. Januar 2015 Insolvenzgeld in Höhe von 1885,02 Euro unter Anrechnung des bereits geleisteten Vorschusses zu erbringen. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 3/18 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Oktober 2018 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 76/18 B
2019-02-20
BSG
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 6. September 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 67/18 B
Der Anspruch eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gegen das Geldinstitut nach § 118 Abs 3 S 2 SGB VI auf Rücküberweisung von Geldleistungen, die für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten überwiesen worden sind, erlischt nicht durch die Auflösung des Kontos des Rentenempfängers.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. GS 1/18
2019-02-14
BSG
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2018 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 380,80 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 49/18 B
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. August 2018 - L 7 AS 1725/17 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 220/18 B
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. September 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen in allen Rechtszügen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Widerspruchsverfahrens, welche die Beklagte zu tragen hat.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 56/17 R
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 20. September 2017 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 62/17 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 58/17 R
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. April 2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 2. November 2017 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 51/17 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 156 394 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 14/18 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. April 2018 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 180 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 20/18 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 18. Mai 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 36/18 B
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. September 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat den Klägern die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 11/18 R
2019-01-30
BSG 14. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. April 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 24/18 R
2019-01-30
BSG 14. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 41/18 R
2019-01-30
BSG 14. Senat

  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 10/18 R