Aktuelle Urteile und Gesetze zu Sozialrecht

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Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. November 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 7/18 B
2019-03-14
BSG
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Juni 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den 9. Senat dieses Gerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 22/18 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. September 2018 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 95/18 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2018 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 57/18 B
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. August 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 12/18 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2017 hinsichtlich der Zeit ab dem 1. Dezember 2019 aufgehoben und die Sache insofern zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 329/17 B
2019-03-12
BSG 13. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juni 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 19/17 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. März 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 160/17 B
Der Rechtsstreit wird an das Oberlandesgericht Düsseldorf - Vergabesenat - verwiesen. Im Übrigen wird die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 17. August 2018 als unzulässig verworfen. Die Antragstellerin hat die Kosten des weiteren Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 6071,38 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 SF 1/18 R
2019-02-26
BSG 1. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 31. Mai 2017 aufgehoben. Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2016 wird abgeändert. Die Bescheide der Beklagten vom 8. Dezember 2015 und 27. Januar 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Februar 2016 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 33/17 R
2019-02-26
BSG 1. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. April 2018 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 23/18 R
2019-02-26
BSG 1. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 18/18 R
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 5/18 R
2019-02-26
BSG 1. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 24/18 R
2019-02-26
BSG 1. Senat
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Mai 2017 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 19. Januar 2016 sowie der Bescheid der Beklagten vom 18. Oktober 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. März 2014 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 11 400 Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 21/17 R
2019-02-26
BSG 12. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juli 2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 8/18 R
2019-02-26
BSG 11. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 23. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 6/18 R