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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2012-12-12
BAG 10. Senat
...Dabei lässt sich dem Wortlaut entnehmen, dass sich der Anspruch auf Entgelt gegen denselben Schuldner richten muss, der auch Schuldner der Jahressonderzahlung ist. Der „Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3“, auf den in § 20 Abs. 4 TV-L Bezug genommen wird, richtet sich gegen den Arbeitgeber, mit dem am 1. Dezember ein Arbeitsverhältnis besteht....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 594/11
...Hat der Schuldner eines Primäranspruchs den Leistungsgegenstand übertragen, ist ihm die Leistung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht schon deshalb unmöglich, weil er über den Gegenstand nicht mehr verfügen kann und auf ihn auch keinen Anspruch hat, sondern nur dann, wenn er die Verfügungsmacht nicht mehr erlangen und zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs auch nicht auf den Leistungsgegenstand...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 178/13
...Nach dem Zweck der Vorschriften des Anfechtungsgesetzes, Gläubiger entgeltlich begründeter Rechte gegen die Folgen unentgeltlicher Verfügungen des Schuldners zu schützen, sei entscheidend für die Annahme der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit, ob der Schuldner bei objektiver Betrachtung einen Gegenwert für seine Zuwendung erhalten habe; subjektive Vorstellungen und Absichten des Schuldners und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 59/13
...diesem Grund gemäß § 199 Abs. 3 Satz 1 BGB, Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB vor Einreichung der Klage Ende des Jahres 2012 verjährt. 5 aa) Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im Groben zu umreißen, so dass der Anspruch für den Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 90/15
...Das kann etwa zur Folge haben, dass es dem Schuldner der Vergütung verwehrt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen (Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 186/13 - FamRZ 2015, 248 Rn. 19 f.). Billigkeitserwägungen vermögen indessen keinen im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Anspruch zu begründen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 196/13
...Nach § 44 Abs. 2 Satz 1 AO wirkt die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner auch für die übrigen Schuldner. Im Streitfall haben daher die durch Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kläger beigetriebenen Beträge, soweit sie auf die Einkommensteuerschuld der Eheleute verbucht worden sind, das Erlöschen der Ansprüche des FA bewirkt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 155/10
...Bei Gesamtschuldnern ist der Beginn der Verjährung für jeden Schuldner getrennt zu ermitteln (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 – VI ZR 345/99, NJW 2001, 964). 5 b) Wann den Adhäsionsklägern C. und Dr. P. die Beteiligung des Angeklagten an den zu ihrem Nachteil begangenen Betrugstaten bekannt geworden ist, teilen die Urteilsgründe jedoch nicht mit....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 295/10
...Dies hat zur Folge, dass der Schuldner auch die Prozessführungsbefugnis verliert, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist (BAGE 120, 27, 29; BAG, NJW 2009, 3529, 3530; Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 13. Aufl., § 80 Rn. 9; vgl. RGZ 29, 29, 32 ff.), so dass ein Rechtsstreit nicht ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters fortgeführt werden kann....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 79/11
...Für den Beschluss, in dem die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt werden, ordnet § 64 Abs. 2 InsO zusätzlich die Zustellung an den Verwalter, den Schuldner und gegebenenfalls die Mitglieder des Gläubigerausschusses an. Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 85/11
...Der Senat hat bereits entschieden, dass "Insolvenzgläubiger" gemäß § 38 InsO jeder persönliche Gläubiger ist, der einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 238/09
...Für den Beschluss, in dem die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt werden, ordnet § 64 Abs. 2 InsO zusätzlich die Zustellung an den Verwalter, den Schuldner und gegebenenfalls die Mitglieder des Gläubigerausschusses an. Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 83/11
...Diese Feststellung bezieht sich auf die zuvor zitierten Ausführungen des FG Münster, nach denen ein Vermögensverfall auch dann vorliegt, wenn der Verkehrswert der Vermögensgegenstände des Schuldners zwar wertmäßig den Verbindlichkeiten entspricht oder diese sogar übersteigt, der Schuldner jedoch den laufenden Verpflichtungen nicht nachkommt und die Vermögenswerte nicht realisierbar sind oder nicht...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 3/15
...Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil, in dem die Revision nicht zugelassen worden ist, Revision eingelegt, ordnet das Revisionsgericht auf Antrag nach § 719 Abs. 2 ZPO die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung an, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und kein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 30/14
...Das folgt aus § 113 Satz 1 InsO. 29 a) Nach § 113 Satz 1 InsO kann ein Dienstverhältnis, bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte ist, vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 665/15
...Nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB tritt der Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. An das Vorliegen einer ernsthaften und endgültigen Leistungsverweigerung sind in der Regel strenge Anforderungen zu stellen....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 161/18
...Ein Organmitglied muss wie jeder Schuldner für einen Rechtsirrtum einstehen, wenn er schuldhaft gehandelt hat. An das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums sind strenge Maßstäbe anzulegen. Ein Schuldner muss die Rechtslage sorgfältig prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig beachten (BGH, Urteil vom 11....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 234/09
...Der sachliche Anwendungsbereich der Brüssel-I-Verordnung ist für Ansprüche eines (ehemaligen) Handelsvertreters betreffend eine (Alters-)Versorgung, die dieser gegen den Unternehmer als Schuldner geltend macht, eröffnet. Der Ausschlusstatbestand gemäß Art. 1 Abs. 2 Buchst. c Brüssel-I-VO ("soziale Sicherheit") greift insoweit nicht ein. 2....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 221/15
...In diesen Fällen handelt der Schuldner nur dann nicht mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er aufgrund konkreter Umstände - etwa der sicheren Aussicht, demnächst Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können - mit einer baldigen Überwindung der Krise rechnen kann....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 95/13
...Zwar ist in den Fällen, in denen ein Schuldner - wie hier - den Kaufgegenstand an einen Dritten übereignet hat, dem Schuldner die Übereignung an den Gläubiger nicht schon deswegen unmöglich, weil er über ihn nicht mehr verfügen kann und auf ihn auch keinen Anspruch hat....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 51/14
...Hinterlegt der Schuldner - wie im Streitfall die Victoria Lebensversicherung AG - den geschuldeten Betrag zu Gunsten der streitenden Forderungsprätendenten (§ 372 Satz 2 BGB), so ist für die Frage der Freigabepflicht entscheidend, ob derjenige, der die Freigabe verlangt, im Verhältnis zum Schuldner Inhaber der Forderung ist, zu deren Erfüllung der hinterlegte Betrag bestimmt ist....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 334/06