...Das ist im Streitfall zu bejahen, weil der Schuldner nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) im Zeitpunkt der Novation sowohl leistungsfähig als auch zahlungsbereit war. Dafür spricht insbesondere, dass der Schuldner von Mitte Juni bis Anfang August 1994 von Anlegern nicht nur ca. 20,8 Mio. DM erhalten, sondern im selben Zeitraum Auszahlungen an Anleger in Höhe von ca. 28,5 Mio....