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Urteile für Schulden

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Auch seine rechtliche Würdigung zum Schuld- und Strafausspruch ist rechtsfehlerfrei. Nur die Verurteilung des Angeklagten wegen „gewerbsmäßig“ begangenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln muss im Urteilstenor entfallen, weil das Regelbeispiel dort nicht zu nennen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Januar 2011 - 4 StR 690/10)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 639/10
...Abschluss aller fünf Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen. 5 Mit der Klage haben die Kläger zunächst hinsichtlich der vier Darlehensverträge aus dem Jahr 2004 die Zahlung von insgesamt 50.833,14 € nebst Zinsen sowie in Bezug auf das Darlehen aus dem Jahr 2007 die Feststellung begehrt, dass sie der Beklagten insoweit aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrags nicht mehr als 546,10 € schulden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 46/18
...Die auf die Sachrüge veranlasste umfassende Überprüfung des Urteils hat zum Schuld- und Strafausspruch sowie zur Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 68.750 Euro keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Auch die weiteren Einziehungsentscheidungen können bestehen bleiben. Insoweit gilt das Folgende: 7 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 297/18
...Es obliegt allein ihm, sich unter dem umfassenden Eindruck der Hauptverhandlung ein Urteil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bilden. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind. Der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt nur, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 558/18
...Das Urteil bedarf hinsichtlich der Taten 18-32 der Aufhebung im Schuld- und Strafausspruch. Die getroffenen Feststellungen bleiben dagegen aufrechterhalten; sie sind von den zur Aufhebung führenden Gesetzesverletzungen nicht betroffen (§ 353 Abs. 2 StPO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 7/18
...Der Schuld- und Strafausspruch des vorbezeichneten Urteils werden dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt ist, von welcher vier Monate als vollstreckt gelten. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 430/17
...Der vermeidbare Verbotsirrtum mindere seine Schuld leicht. Die Dienstgradherabsetzung habe auf zwei Dienstgrade beschränkt werden können. Dabei seien die 51 Wehrübungen des früheren Soldaten, seine Leistungen und seine Unbescholtenheit sowie die unverzügliche Wiedergutmachung des Schadens berücksichtigt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 4/15
...April 1950 (BGBl 1950, 95) auch in den übrigen Bundesländern in Kraft gesetzt wurde, waren Vermögensmehrungen, die dadurch entstehen, dass Schulden zum Zweck der Sanierung ganz oder teilweise erlassen werden, bei der Ermittlung des Einkommens abzuziehen. 53 Diese Regelung wurde in den folgenden Jahren wortgleich beibehalten und fand sich zuletzt in § 11 Nr. 4 KStG i.d.F. vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. GrS 1/15
...Beachtlich sind allerdings Aufklärungs- und Verfahrensmängel von solcher Schwere, dass sie die Grundlage der vom Senat zu treffenden Entscheidung über die Maßnahmebemessung - die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des früheren Soldaten - erschüttern (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 6/14
...sich insbesondere nicht als Folge der Weltfinanzmarktkrise in den Jahren 2008 und 2009 und der sogenannten Euro-Rettungsmaßnahmen für Griechenland und Zypern eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG mit dem Inhalt herausgebildet, dass sich sämtliche privaten Gläubiger eines Staates im Falle eines wirtschaftlichen und finanziellen Staatsnotstands an einer Umstrukturierung der Schulden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 47/14
...sich insbesondere nicht als Folge der Weltfinanzmarktkrise in den Jahren 2008 und 2009 und der sogenannten Euro-Rettungsmaßnahmen für Griechenland und Zypern eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG mit dem Inhalt herausgebildet, dass sich sämtliche privaten Gläubiger eines Staates im Falle eines wirtschaftlichen und finanziellen Staatsnotstands an einer Umstrukturierung der Schulden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 193/14
...Die Inanspruchnahme führe lediglich zur Einschränkung der aus dem Grundbesitz gezogenen Nutzungen und Leistungen - wie vorliegend die Weiterreichung der Mieteinnahmen durch die Klägerin an die Bank als Grundpfandgläubigerin zeige. 18 Wie ein gedachter Erwerber bei der Ermittlung des Teilwerts mit den latent drohenden Schulden umgehe, berühre den Verkehrswert bzw. den Teilwert eines solchen Grundstücks...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 48/13
...I. 35 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn die gegen den Dritten gerichtete Forderung des Zuwendungsempfängers wertlos war; dann hat der Zuwendungsempfänger wirtschaftlich nichts verloren, was als Gegenleistung für die Zuwendung angesehen werden kann (BGH, Urteil vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 2/11
...Bei Art und Maß der Disziplinarmaßnahme sind nach § 58 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des (früheren) Soldaten zu berücksichtigen. 23 a) Eigenart und Schwere des Dienstvergehens bestimmen sich nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlungen, d.h. nach...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 20/15
...Der Gesellschaftsvertrag der Klägerin enthält für die Beschlussfassung über die Feststellung einer Auseinandersetzungsbilanz, die zur Ermittlung des zur Berichtigung der gemeinschaftlichen Schulden im Sinne von § 733 Abs. 1, § 735 BGB von den Gesellschaftern benötigten Betrags aufgestellt worden ist (im Folgenden nur: Auseinandersetzungsbilanz), eine solche Regelung. 20 § 17 Nr. 3 Satz 1 GV bestimmt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 98/10
...Die Vertragsstrafe wäre nicht mehr ein Druckmittel, das den Erbbauberechtigten zur Erfüllung seiner eigenen Verbindlichkeit anhalten soll, sondern eine Garantiehaftung für eine Schuld des früheren Erbbauberechtigten (Senat, Urteil vom 24. November 1989 - V ZR 16/88, BGHZ 109, 230, 233 f.). Dies wird auch in der Literatur nicht anders gesehen (MüKoBGB/von Oefele/Heinemann, 6....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 165/14
...Eine - gegebenenfalls stillschweigende - Wiederbegründung einer getilgten Forderung kann bei entsprechendem Willen der Parteien, die frei darin sind, unter bestimmten Voraussetzungen das Wiederaufleben der ursprünglichen Schuld zu vereinbaren, bei einem nicht formgebundenen Vertrag bereits mit Vertragsabschluss und für den Fall getroffen werden, dass zukünftig eine Rückgabe oder Rückbuchung des bereits...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 213/16
...Es geht mithin um eine Leistung auf fremde Schuld. Typischerweise handelt es sich um Anweisungsfälle. 28 Diese Grundsätze gelten lediglich in Fällen einer freiwilligen Drittleistung, hingegen nicht auch, wenn den Leistenden gegenüber dem Zahlungsempfänger eine eigene Verbindlichkeit trifft (BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - IX ZR 2/11, BGHZ 192, 221 Rn. 35)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 307/16
...Juli 2001 ignoriert habe, wodurch sich regelmäßig das Maß der Schuld erhöhe. Den Besserungsabsichten könne kein entscheidendes Gewicht zukommen, weil der Soldat bereits mehrfach erklärt habe, sich um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu bemühen. Ein Mitverschulden der Vorgesetzten liege indes vor. Kontrollmaßnahmen seien pflichtwidrig unterblieben....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 5/11
.... § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG erfasst nur Schulden und Lasten, die mit nach § 13c ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; diese sind nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13c ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögens zu dem Wert vor Anwendung des § 13c ErbStG entspricht....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 37/12