...Danach findet die Ablehnung eines ehrenamtlichen Beisitzers des Patentanwaltssenats, der in seiner Rechtsstellung einem Schöffen im Strafverfahren vergleichbar ist (vgl. Reinhard in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 92 PAO Rn. 1), wegen der Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen (§ 24 Abs. 2 StPO)....