...In den Gründen hat es dazu ausgeführt, die Rechtsbeschwerde werde zugelassen, weil die Frage, ob § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechend anzuwenden sei, wenn zwar keine Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt erteilt worden sei, aber unstreitig feststehe, dass ein Vermögenswert zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden gewesen sei, zum Zeitpunkt der Scheidung aber nicht mehr, in der ober- und höchstgerichtlichen...