...Juli 2010 entschieden hat, begründet ein Vorteil, der sich - wie hier - aus der Verminderung des Spitzensteuersatzes zwischen dem Zeitpunkt der Beteiligung und demjenigen der Versteuerung der Ersatzleistung ergibt, für sich genommen keine außergewöhnlichen Steuervorteile, die auf den Schadensersatzanspruch angerechnet werden müssten (III ZR 336/08, WM 2010, 1641, 1650 f Rn. 53; vorgesehen für BGHZ)...