...Die Grundsatzrügen können schon deswegen nicht zur Zulassung der Revision führen, weil die Beschwerde hinsichtlich der selbständig tragenden Begründung des Berufungsgerichts, die Satzung sei mangels rechtmäßiger Regelung zur Bestimmung des Umlageschuldners nichtig, keine Grundsatzrügen erhoben hat. Der insoweit allein geltend gemachte Verfahrensfehler liegt - wie unter 1. ausgeführt - nicht vor....