...Übrigen hat die umfassende Überprüfung des Urteils, auch unter Berücksichtigung der weiteren Revisionsrechtfertigung, keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten erbracht. 21 Revision des Nebenklägers 22 Auch die Revision des Nebenklägers ist unbegründet. 23 Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers war das Landgericht aus Rechtsgründen nicht gehalten, den Inhalt der Aussage der sachverständigen...