...Der Vortrag des Beklagten, in der Lage gewesen zu sein, den Vertrag gewinnbringend durchzuführen, wenn es ihm gelungen wäre, die von vornherein geplante Beiladung weiterer Rinder anderer Auftraggeber zu realisieren, sei unerheblich. 8 Unerheblich sei auch, dass die Durchführung des Transports an dem Rücktritt der Klägerin gescheitert sei, den diese im Anschluss an die Auseinandersetzung mit der Schuldnerin...