...ein, weil sie den Kostenansatz für Schönheitsreparaturen für unwirksam und die Klägerin mit den in der Vergangenheit hierauf geleisteten Beträgen, die sie auf 7.236,78 € beziffern, für überzahlt halten; insoweit rechnen sie mit Rückforderungsansprüchen auf. 2 Das Amtsgericht hat die Beklagten weitgehend antragsgemäß zur Zahlung rückständiger Mieten in Höhe von 8.317,12 € (einschließlich 18 € für Rücklastschrift...