...Allein die Tatsachen, dass das Mehrfamilienhaus vermietet, eine Hausverwaltung eingeschaltet gewesen und die Veräußerung auf Initiative des Grundstücksnachbarn zustandegekommen sei, ließen nicht den Schluss zu, dass das Objekt langfristig zum Privatvermögen des Klägers habe gehören sollen. 5 Mit ihrer Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision beanstanden die Kläger die für die Streitjahre 1990...