...November 2006 VIII R 81/04 BFHE 215, 66 BStBl II 2007, 364 abgewichen sei. 1 Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet. 2 Nach § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist die Revision nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs...