...bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und bei Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG kündbar.“ 5 In den Schlussbestimmungen des MTV - zuletzt in dessen § 19 Nr. 3 - heißt es seit dem Jahr 1954: „Günstigere Arbeitsbedingungen, auf die ein Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarung oder kraft eines besonderen Arbeitsvertrages Anspruch hat, bleiben bestehen.“ 6 Nach § 4 Nr. 2 des Tarifvertrags zur Restrukturierung...