...Versicherungspflichtigen betreffen. 17 b) Das Promotionsstipendium des Klägers gehört zu den Einnahmen, die nach §§ 227, 240 SGB V iVm § 3 Abs 1 BeitrVerfGrsSz bei der Beitragsbemessung in der GKV nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V Versicherungspflichtiger zu berücksichtigen sind. 18 Beitragspflichtige Einnahmen sind nach § 3 Abs 1 S 1 BeitrVerfGrsSz das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente...