...Der vom Mitarbeiter tatsächlich zu tragende Abschlag von der SV-Rente ist jedoch - abweichend von den Bestimmungen der Sozialen Richtlinien auf 3,6 % begrenzt. Ein evtl. sich ergebender höherer Abschlag wird durch H ausgeglichen. 6....
...Hiernach hatten die Versicherungsnehmer bei Fälligkeit der Versicherung das Wahlrecht zwischen einer bestimmten garantierten Rente und der zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Überschussrate, d.h. der am Kapitalmarkt durch die Beklagte erwirtschafteten Rente. Ferner enthielten zahlreiche Verträge auch garantierte Anlageerträge (sog....
...Zwar bestimmt § 34 Abs 4 Nr 3 SGB VI, dass nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente der Wechsel in eine andere Rente wegen Alters ausgeschlossen ist....
...März 2012 sowohl eine gesetzliche Altersrente als auch eine Rente aus den betrieblichen Versorgungszusagen; die Ehefrau ist seit dem 1. Oktober 2010 Rentnerin. 3 Beide Ehegatten erwarben während der Ehezeit (1. August 1969 bis 31. Juli 2000; § 3 Abs. 1 VersAusglG) Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung....
...Nach § 237 S 1 SGB V (in der unverändert gebliebenen Fassung des GRG vom 20.12.1988, BGBl I 2477) wird der Bemessung der Beiträge bei in der GKV versicherungspflichtigen Rentnern - also auch dem Kläger - neben dem Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Nr 1) ua auch der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Nr 2) zugrunde gelegt....
...Nach § 4 Abs. 3 TV-IKK-BR erhalten „Beschäftigte“, die vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und nachweisen, dass sie eine Rente wegen vorläufiger oder teilweiser Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, für die Dauer eines Bezugs dieser Rente vom Arbeitgeber eine Betriebsrente....
...Dezember 2015 monatlich 215,98 Euro Rente zu zahlen. 16 Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Sie hat die Auffassung vertreten, eine Berufsunfähigkeitsrente stehe der Klägerin nicht zu....
...Es handelt sich nicht um "Renten und Ruhegehälter" i.S. von Art. 16 Abs. 2, die der Besteuerung in Deutschland als Ansässigkeitsstaat des Bediensteten unterliegen würden. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 4. Dezember 2012 9 K 1741/10 aufgehoben. Die Einkommensteuer wird unter Abänderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids auf 0 € festgesetzt....
...Januar 2001 neu gefassten Satzung der Beklagten lautete: "Für Hinterbliebene gelten die Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung über das Zusammentreffen von Rente und Einkommen entsprechend mit der Maßgabe, dass eventuelle Freibeträge sowie das Einkommen, das auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet wird, unberücksichtigt bleibt." 4 Mit Urteil vom 20....
...Die Rente sollte gezahlt werden, solange E lebt. Für den Fall, dass E verstirbt, bevor die gezahlte Rente den Beitrag erreicht, wurde vereinbart, dass B den Unterschiedsbetrag an den Kläger zurückzahlt. 2 E verstarb im Mai 2006. Sie wurde vom Kläger allein beerbt....
...November 1999 zurückgewiesen wurde, c) hinsichtlich des Klageantrags Ziffer 3 insoweit, als die Berufung der Klägerin wegen einer monatlichen Rente von 313,33 € für die Jahre 2014 und 2015 und wegen einer monatlichen Rente von 513,33 € ab dem 1....
...Nachdem die Versicherung mit der Nr. 89 7 bereits vor dem Zeitpunkt ausgezahlt worden sei, könne sie nicht mehr einbezogen werden und sei deren Teilung nicht mehr möglich. 4 Auch die weiteren Lebensversicherungen seien nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, weil sie im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung nicht auf eine Rente gerichtet und keine Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes...
...Lebensjahrs eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (Bescheid vom 12.1.1996) und ab dem 1.1.2001 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Bescheid vom 30.12.2002). Der Berechnung der Renten wurden jeweils auch EP für die nach dem FRG anerkannten Zeiten zugrunde gelegt....
...Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. 1 Der Kläger begehrt die Gewährung einer höheren Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) und einer sich daran anschließenden höheren Regelaltersrente (RAR)....
...Lebensjahres eine Rente ausnahmsweise dann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn dies unbillig im Sinne der auf der Grundlage des § 13 Abs 2 SGB II erlassenen Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (UnbilligkeitsV) sei....
...Der vom Mitarbeiter tatsächlich zu tragende Abschlag von der SV-Rente ist jedoch - abweichend von den Bestimmungen der Sozialen Richtlinien auf 3,6 % begrenzt. Ein evtl. sich ergebender höherer Abschlag wird durch H ausgeglichen. 6....
...Die Verpflichtung der Beigeladenen zu 1. zur Leistung von Krankengeld an den Versicherten sei nachträglich zum Beginn der bewilligten Rente entfallen. Nach der tarifvertraglichen Regelung habe sich auch der Anspruchsübergang zugunsten der Klägerin erst zu diesem Zeitpunkt realisiert....
...Sollten die tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen von den hochgerechneten Beträgen abweichen, können diese erst bei einer später zu zahlenden Rente berücksichtigt werden." 4 Die Beklagte bewilligte dem Kläger mit Bescheid vom 29.10.2009 die beantragte Rente ab 1.1.2010 mit einem monatlichen Zahlbetrag von 1643,55 Euro (einschließlich eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von...
Urteile
Bundessozialgericht
B 13 R 29/11 R
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