...Nach dem Grundsatz, wonach im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug gebührt, die die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 18 mwN), ist die Auflassung jedoch dahin auszulegen, dass die Klägerinnen in Erbengemeinschaft zur gesamten Hand Eigentümerinnen werden sollten....