...Was Inhalt und Angriffsgegenstand eines Widerspruchs ist, ist in erster Linie eine Frage der Auslegung des jeweiligen konkreten Rechtsbehelfs, die das Tatsachengericht entsprechend den allgemeinen Grundsätzen vorzunehmen hat, und entzieht sich einer generalisierenden Aussage des Inhalts, wie sie von der Fragestellung der Beschwerde angestrebt wird....