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Urteile für Rechtsbehelfe

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Gegen den Bescheid, dem eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht beigefügt war, wurden nämlich innerhalb der Jahresfrist des § 66 Abs 2 SGG Rechtsbehelfe nicht eingelegt. 17 Der Senat kann offenlassen, ob die Beklagte mit diesem oder bereits dem früheren - hier nicht angefochtenen - Bescheid vom 27.3.2002 oder mit beiden Bescheiden (auch) über die Beitragspflicht der französischen Zusatzrenten entschieden...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 19/09 R
...FGO - Rechtsschutz - Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 174 Abs. 3 und 4 sowie § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO - Höhe einer Steuer als "Tatsache" - Ertragsteuerliche Behandlung von Vorsteuerbeträgen - Wirkung des § 351 Abs. 1 AO - Billigkeitserweis trotz fehlendem Bemühen um Abtrennung einer Streitsache) NV: Die Überprüfung eines mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Bescheids i.S.d...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 67/10
...Dabei hat die Rechtsfolge der Bindung an die in einem Verwaltungsakt getroffenen Regelungen gemäß § 77 SGG zur Voraussetzung, dass ein wirksamer Verwaltungsakt existiert, gegen den der Betroffene einen gegebenen Rechtsbehelf nicht oder erfolglos eingelegt hat....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 65/11 R
...Dezember 1998 III R 101/96, BFH/NV 1999, 967; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1597). 13 b) Dieses Unterschriftserfordernis ist gewahrt, wenn ein Rechtsbehelf oder ein anderer sog. bestimmender Schriftsatz nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von dem Rechtsbehelfsführer bzw. Verfasser oder seinem jeweiligen Verfahrensbevollmächtigten (BFH-Urteil vom 18....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 38/08
...Zu den Aufgaben des Beschwerdeführers im Wehrbeschwerdeverfahren gehöre es, bei der Einlegung des Rechtsbehelfs darauf zu achten, die Beschwerdeschrift an die zuständige Stelle zu adressieren; die fehlerhafte Auswahl des Beschwerdeadressaten gehe deshalb zu Lasten der Antragstellerin....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 19/14
...Das gleiche gilt für die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, nach der Rechtsbehelfe im Hinblick auf den Erlass behördlicher Aufsichtsmaßnahmen gemäß den ursprünglichen Vorstellungen des Gesetzgebers - mit der einzigen Ausnahme des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwRG i.V.m. § 17 Abs. 1a BImSchG - ausgeschlossen sein sollten (BT-Drs. 16/2495 S. 10)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 2/16
...Senat B 8 SO 18/10 R (Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Heiz- und Betriebskostennachforderung - keine unmittelbare Kenntnis des zuständigen Sozialhilfeträgers - sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Auslegung von Anträgen und Rechtsbehelfen - § 44 Abs 1 S 2 und S 3 SGB 12 keine gegenüber § 48 SGB 10 eigenständige Regelung) Der Anspruch...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 18/10 R
...Keine isoliert anfechtbaren Maßnahmen in diesem Sinne stellen behördliche Verfahrenshandlungen dar; Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen können gemäß § 44a VwGO, der gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung findet, nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden (stRspr, vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 15/16
...Die Vorschrift des § 23 Abs. 2 Satz 1 WBO, wonach die Beschwerde auch bei der Stelle eingelegt werden kann, deren Entscheidung angefochten wird, ist nicht anwendbar, weil sie nicht für truppendienstliche Erstmaßnahmen gilt, sondern nur für Rechtsbehelfe in Verwaltungsangelegenheiten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 48/17
...Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 <284>; 78, 88 <99>)....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1724/18
...Recht ist das Beschwerdegericht zu der Auffassung gelangt, dass der fehlerhafte Berichtigungsbeschluss gleichwohl bindende Wirkung für das Vergütungsverfahren entfaltet. 18 aa) Gerichtliche Beschlüsse, die im Rahmen eines Zivilverfahrens ergehen, äußern die ihnen prozessual zugeordneten Wirkungen in aller Regel auch dann, wenn sie fehlerhaft zustande gekommen, aber nicht aufgrund eines zulässigen Rechtsbehelfs...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 487/17
...Es hatte ausgeführt, das bundesdeutsche Rechtsschutzsystem sehe keinen speziellen Rechtsbehelf zur Sicherung des in Art 6 Abs 1 Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechts auf eine Verhandlung vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht innerhalb angemessener Frist vor (BSG Beschluss vom 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr 11 RdNr 22)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 15/15 B
...Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen rechtskräftige Entscheidungen seien nur dann zulässig, wenn sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt seien. Es widerspreche der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, neben der Anhörungsrüge einen Fortsetzungsantrag gegen einen unanfechtbaren Einstellungsbeschluss zuzulassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 12/19
...Statthafte Klageart ist deshalb in beiden Fällen die allgemeine Leistungsklage. 13 Nach § 44a VwGO können Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden, es sei denn die behördlichen Verfahrenshandlungen können vollstreckt werden oder ergehen gegen einen Nichtbeteiligten. 14 Eine Aufgabenbeschreibung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 2/14
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 863/17
...Die Rechtsbehelfe müssen in der Verfahrensordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für den Bürger erkennbar sein. Daher verbietet es der Grundsatz der Rechtsmittelklarheit, dass die Rechtsprechung Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts schafft, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 142/15