...Die Vorschrift des § 23 Abs. 2 Satz 1 WBO, wonach die Beschwerde auch bei der Stelle eingelegt werden kann, deren Entscheidung angefochten wird, ist nicht anwendbar, weil sie nicht für truppendienstliche Erstmaßnahmen gilt, sondern nur für Rechtsbehelfe in Verwaltungsangelegenheiten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26....