...VERTRAGSBEGINN, -DAUER, PROBEZEIT, KÜNDIGUNGSFRISTEN 2.1 Der vorliegende Arbeitsvertrag tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2006 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. … 3. VERGÜTUNG 3.1 Entsprechend der ausgeübten Funktion setzt sich das monatliche Bruttogehalt auf Basis der in diesem Arbeitsvertrag vereinbarten Wochenarbeitszeit wie folgt zusammen: … 4....