...Insoweit konnte das FG in ausreichend tragfähiger tatsächlicher Würdigung davon ausgehen, dass eine unmittelbar (ohne Probezeit) unverfallbar erteilte Versorgungszusage bei Abschluss eines zeitlich befristeten Anstellungsvertrages diesem Maßstab nicht entspricht. 12 c) Es kommt auch nicht in Betracht, die Revision zuzulassen, weil mit dem Revisionsverfahren I R 19/09 eine vergleichbare Rechtssache...