...Enthält eine Tarifnorm mehrere Regelungsgegenstände, so ergibt sich dies aus der Überschrift (§ 2 TV-V „Arbeitsvertrag, Probezeit“, § 15 TV-V „Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung“). § 13 TV-V („Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“) regelt danach, was nach tariflichem Verständnis als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verstanden werden soll....