...Die Verwirkung ist somit ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB); sie kann im gesamten Privatrecht eingewendet werden (Senat, Urteil vom 30. April 1993- V ZR 234/91, BGHZ 122, 308, 314). Auch die aus Besitz bzw. Eigentum abgeleiteten Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach § 862 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB unterliegen der Verwirkung (Senat, Urteil vom 21....