...Spiegelstrich Brüssel-Ia-VO, die in Deutschland unmittelbare Geltung hat (Art. 288 Abs. 2 AEUV), unabhängig davon, ob der Beförderungsvertrag zwischen dem Kläger und der Beklagten gemäß dem deutschen internationalen Privatrecht nach dem Recht der Republik Serbien, wo die Beklagte ihren Sitz hat, zu beurteilen sein sollte (BGHZ 188, 85 Rn. 28 ff. (32 f.)). 11 b) Die Revision zieht diese Grundsätze nicht...