...Das LSG habe es unter Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 103 SGG) unterlassen, den Inhalt der an den Kläger gezahlten Leistungen der N. zu ermitteln, dh insbesondere festzustellen, welche Leistungen der N. beruflich obligatorisch bzw privat überobligatorisch veranlasst worden seien....