...Als Halterin des vom Beklagten gefahrenen, in den Unfall verwickelten Lkw, war die Klägerin verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, § 1 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter...