...Februar 2009 den Anforderungen an dessen gesetzlich verlangte Stellungnahme nicht. 14 Der Kläger hat weiter geltend gemacht, die Namensliste sei objektiv unrichtig, weil auf ihr vier Arbeitnehmer enthalten seien, die selbst gekündigt hätten, so dass dem Beklagten die Vermutungswirkung des Interessenausgleichs nicht zugute komme. 15 Der Kläger hat zuletzt beantragt festzustellen, dass das zwischen den...