...Abgesehen davon habe die Beklagte ein etwaiges Recht zur „Umgruppierung“ verwirkt und es versäumt, den Betriebsrat ordnungsgemäß anzuhören. 12 Der Kläger hat - wörtlich - beantragt festzustellen, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 20. Dezember 2011 sozial ungerechtfertigt und damit rechtsunwirksam sind. 13 Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen....