...Befänden sich in einer Wohnung keine Empfangsgeräte, sei der Rundfunkempfang objektiv unmöglich, sodass ein besonderer Härtefall gegeben sei. 4 Der Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil. 5 Die zulässige Revision des Klägers, über die der Senat im Einverständnis mit den Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheidet (§ 101 Abs. 2 i.V.m. § 141 Satz 1 und § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO), ist nicht...