...Der maßgebliche objektive Erklärungswert bestimmt sich danach, wie der Empfänger der Erklärung nach den Umständen, insbesondere der recht verstandenen Interessenlage, die Erklärung verstehen muss (siehe nur BVerwG, NJW 2009, 162 Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 4 B 30/12, juris Rn. 2; jeweils mwN; ebenso BGH, Beschluss vom 23....