...Die angesprochenen Verkehrskreise würden hierin nur einen sachbezogenen Hinweis auf Art, Beschaffenheit und objektiv emotionale Eigenschaftsmerkmale der beanspruchten Waren erkennen, und zwar dahingehend, dass die angebotenen Waren aus/mit Beeren oder beerenähnlichen Früchten hergestellt worden seien oder Inhaltsstoffe, Aromen, Zutaten, Extrakte oder Substanzen von Beeren wie beerenähnlichen Früchten...