...Hierdurch wird gewährleistet, dass der Einzelne nicht bloßes Objekt des Verfahrens ist, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen kann, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfG 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 - Rn. 10 mwN)....