...ff.; Sinn/Maly NStZ 2015, 379 ff.). 21 Im Rahmen der Prüfung, ob die Ermittlungen „im Wesentlichen passiv“ geführt wurden, untersucht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sowohl die Gründe, auf denen die verdeckte Ermittlungsmaßnahme beruhte, als auch das Verhalten der die verdeckte Maßnahme durchführenden Ermittlungspersonen: 22 Insoweit stellt der Gerichtshof zunächst darauf ab, ob es objektive...