9.165

Urteile für Objektives Recht

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2014-01-29
BVerwG 8. Senat
...Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 28/13
...Die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordere die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts. III. 4 Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 5 1. Sie ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Ein Zulassungsgrund ist gegeben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 218/17
...Von Rechts wegen 1 Die Parteien streiten im Revisionsverfahren nur noch über die Erstattung vorgerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten. 2 Zugrunde liegt eine Darlehensforderung des Klägers über 50.000 €; dieses Darlehen war zum 31. Dezember 2012 zurückzuzahlen. Mitte und Ende Dezember 2012 kündigte der Beklagte in zwei E-Mails an den Kläger die Rückzahlung zum Jahresende an. Am 31....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 169/14
...Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 26/13
...Versicherung ausreicht, um fehlende Negativevidenz anzunehmen, wenn keine einzige der für die Statusbegründung erforderlichen Urkunden vorhanden ist, kein sonstiger Hinweis auf eine Adoption gegeben ist, auch die in der eidesstattlichen Versicherung angegebenen Urkunden nicht auffindbar sind, sowie ausdrücklich ein falsches Datum als richtig versichert wird, die eidesstattliche Versicherung also nach objektiver...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 78/11 B
...Die nach § 128 Abs. 1 FGO zulässige Beschwerde ist unbegründet und daher durch Beschluss zurückzuweisen (§ 132 FGO). 11 Das FG hat die Urteilsformel des Klageverfahrens 3 K 1025/11 wegen einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit zu Recht berichtigt. 12 1. Nach § 107 Abs. 1 FGO sind Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteil jederzeit zu berichtigen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 26/15
2014-01-30
BVerwG 8. Senat
...Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 27/13
...Das Verwaltungsgericht habe zu Recht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgestellt. Der Beschwerdeführer habe auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2009 nicht darauf vertrauen dürfen, das Land werde keine neue Höchstaltersgrenze regeln....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1195/11
2014-01-29
BVerwG 8. Senat
...Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 29/13
2017-04-27
BVerwG 1. Senat
...Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine abstrakte, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 63/17, 1 B 63/17, 1 PKH 23/17
...Ihr kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). 5 1. Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG fehlt es bereits an einer Darlegung, dass dieses Grundrecht vor einer Zwangsmitgliedschaft schützt....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1147/12
...Die Sache hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung; auch ist eine Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). 4 1. Es ist nicht erkennbar, dass hier Rechte aus Art. 9 Abs. 3 GG verletzt wären. Art. 9 Abs. 3 GG schützt die Anwendung von einmal geschlossenen Tarifverträgen (vgl. BVerfGE 146, 71 <114 f....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1278/16
...Gesetzliche Korrektive gebe es nicht, da die Anwendung von § 27 ErbStG auf Erwerber der Steuerklasse I beschränkt sei. 4 Nachdem der Gesetzgeber mittlerweile verschiedentlich an die objektiv erwartbare Ertragslaufzeit angeknüpft habe, so in § 193 Abs. 3 Satz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) sowie in § 185 Abs. 3 Satz 2 BewG, stelle sich die Frage, ob die unter Heranziehung des Ertragswertverfahrens...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 13/18
2017-04-24
BVerwG 1. Senat
...Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine abstrakte, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 21/17, 1 B 21/17, 1 PKH 13/17
2017-10-17
BAG 10. Senat
...Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen sind in der Zusammenschau dahin auszulegen, dass die Prozesskostenhilfe, die der Mitgliedstaat des Gerichtsstands gewährt, in dem eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 24/15
...In den Anleihebedingungen wurden die Anwendung deutschen Rechts und der Gerichtsstand Frankfurt am Main bestimmt. Nach § 3 der Anleihebedingungen war die Schuldverschreibung mit jährlich 7% zu verzinsen, wobei die Zinsen nachträglich zum 18. März eines jeden Jahres zahlbar waren, erstmals zum 18. März 1997....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 369/18
...Von Rechts wegen 1 Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss dreier Verbraucherdarlehensverträge gerichteten Willenserklärungen der Kläger. 2 Die Parteien schlossen am 19....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 548/16
...Dieser sei nach den objektiv gegebenen tatsächlichen Umständen zu beurteilen. Entscheidend sei, wo der örtliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse faktisch dauerhaft liege. Dauerhaft sei ein Aufenthalt, wenn und solange er nicht auf Beendigung angelegt, also zukunftsoffen sei. Der Kläger habe sich ab dem 22.12.1993 zukunftsoffen im Beitrittsgebiet aufgehalten....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 1/12 R
...I. 6 Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Es bestehe kein vertraglicher Anspruch aus eigenem Recht des (ursprünglichen) Klägers. Zwischen ihm und der Beklagten sei kein Anwaltsvertrag zustande gekommen. Dem Schreiben der Beklagten vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 89/18
...Grundsätzlich werden auch noch nicht verwirklichte Nutzungsmöglichkeiten, die sich nach Lage und Beschaffenheit der solche Bodenschätze enthaltenden Grundstücke objektiv anbieten, eigentums- und damit entschädigungsrechtlich geschützt, sofern diese Nutzungsmöglichkeit in absehbarer Zeit verwirklicht werden kann und dem Abbau kein rechtliches Hindernis entgegensteht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 229/09