...Sie meinen jedoch, das Oberlandesgericht Saarbrücken (NJW-RR 1998, 1165) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2002, 56) seien zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen. Das ist nicht richtig. Beiden Entscheidungen liegt ein Sachverhalt zugrunde, der dem der in BGHZ 109, 396 ff. abgedruckten Senatsentscheidung nicht vergleichbar ist. Das haben beide Gerichte ausdrücklich gesagt....