...Dieser Beschluss ist unwirksam, weil die Verbindung neben der örtlichen auch die sachliche Zuständigkeit betraf und deshalb nur durch das Oberlandesgericht Hamm als dem gemeinschaftlichen oberen Gericht (§ 4 Abs. 2 StPO) angeordnet werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 2 StR 127/13, wistra 2013, 321; Urteil vom 23. März 2006 - 3 StR 458/05, Rn. 2; Urteil vom 30....