...Von einer durchweg fehlenden Eignung gehen auch das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden in ihren Rehabilitierungsentscheidungen nicht aus. Wenn dort angenommen wird, dass „nachteilige konkrete Maßnahmen gegen dritte Personen, die auf Grund der Tätigkeit des Antragstellers für das MfS möglich waren, nicht nachweisbar sind“, trifft das nicht den Maßstab des § 4 BerRehaG....