...April 1997 - 2 StB 4/97, BGHSt 43, 91 entgegen, weil diese nur die Entscheidungen der erstinstanzlich verhandelnden Strafsenate eines Oberlandesgerichts betrifft, welche auch in der Hauptverhandlung nur in der Besetzung mit Berufsrichtern entscheiden. Das weitere Revisionsvorbringen ist offensichtlich unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. Nack Wahl Graf Jäger Sander...