.... , D. und T. von dem Nebenkläger, dass der Zeuge S. nicht dazu bereit sei, seine Wettbüros zu verkaufen. B. und D. bestanden hiernach weiter darauf, dass der Nebenkläger für sie ein Treffen mit dem Vertreter des Wettanbieters Ti. herbeiführen solle. Dies sagte der Nebenkläger vordergründig zu, war aber insgeheim nicht dazu bereit und unternahm keine Anstrengungen in diese Richtung....